Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Nina Strohm als Einzelunternehmerin (Stand 18.02.2024)
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Nina Strohm als Einzelunternehmerin (nachfolgend Inhaberin) mit ihren Teilnehmenden, die die angebotenen Dienstleistungen (u.a. Training in Kleingruppen, Personal Training, Workshops, Veranstaltungen) wahrnehmen – so weit im Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Teilnehmende sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Inhaberin abgeschlossenen Vertrages zur Teilnahme/Nutzung des Trainingsangebotes nach Maßgabe der Vereinbarung im Anmeldeformular berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Teilnahme kommt durch Unterschrift der Teilnehmenden im Studio “Muckis” (Schwohenend 6, 41352 Korschenbroich) zustande.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über die Website www.muckis-bewegt.de stellen die Teilnehmenden durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail durch die Inhaberin. Der Vertragstext des Anmeldeformulars werden gespeichert und in der Bestätigung per E-Mail zugesendet. Für die Teilnehmenden gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. Besonderheiten für Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Vertragsabschluss nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
2. NUTZUNG DES TRAININGSANGEBOTES
2.1 Begriffsdefinition:
Das Trainingsangebot umfasst alle von der Inhaberin angebotenen gewerblichen und freiberuflichen Dienstleistungen.
Eine Kurseinheit beschreibt ein angeleitetes Training in der Kleingruppe, das je nach Angebot 30 oder 60 Minuten dauert (Kurse und Präventionskurs, § 20a SGB V).
Open Gym ist ein 60-minütiges Angebot für freies funktionales Training mit Betreuung. Vor erstmaliger Teilnahme ist ein 45-minütiger Check-In verpflichtend.
Personal Training beschreibt ein Training, das in 1 zu 1 oder 1 zu 2 Betreuung stattfindet und in der Regel 60 Minuten pro Trainingseinheit dauert. Hiervon abweichende Absprachen sind möglich.
Änderungen insbesondere in Bezug auf den zeitlichen Umfang sind möglich und zulässig.
Besondere Events oder Workshops werden deutlich als Specials oder Einzelveranstaltungen gekennzeichnet.
2.2. Umfang des Trainingsangebotes
Durch den Vertrag erhalten die Teilnehmenden gemäß Vereinbarung im Anmeldeformular Zutritt zum Studio und sind berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten und im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs zu nutzen. An gesetzlichen Feiertagen in NRW findet kein Trainingsangebot statt.
Das Open Gym-Angebot sowie die Kurse laufen mit Ausnahme des Präventionskurses (§ 20a SGB V) durchgängig. Der Präventionskurs geht über einen Zeitraum von 8 Einheiten, hat ein eindeutiges Start- und Enddatum.
Das Trainingsangebot kann in zumutbarer Weise angepasst werden. Die Inhaberin behält sich vor, innerhalb eines Jahres bis zu 6 Wochen aufgrund von Fortbildungen, Ferien oder aus organisatorischen Gründen zu schließen. Schließungen werden frühzeitig im Studio sowie auf der Website www.muckis-bewegt.de bekannt gegeben. Diese vorübergehende Einschränkung berechtigt nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung oder Minderung der fälligen Gebühren.
Grundsätzlich finden Kurse ab einer Teilnehmenden Zahl von 3 Personen statt.
2.3. Buchung und Stornierung der Teilnahme am Trainingsangebot
Zur Teilnahme am Trainingsangebot mit Ausnahme des Personal Trainings stehen den Teilnehmenden verschiedene Buchungsoptionen über das Buchungsportal TidyCal zur Verfügung. Darüber erfolgt sowohl die Buchung einer Probestunde in Kursen als auch nach Vertragsabschluss die Buchung einzelner Kurseinheiten oder Open Gym-Zeiten.
Die Teilnehmenden können 30 Tage im Voraus eine Buchung vornehmen. Die Buchung ist frühestmöglich, aber spätestens bis 2 Stunden vor Trainingsbeginn zu tätigen und dann nicht mehr stornierbar.
Eine bereits gebuchte Trainingseinheit kann bis 4 Stunden vor Trainingsbeginn über das Buchungsportal storniert/umgebucht werden. Nicht stornierte Buchungen werden als teilgenommen verbucht bzw. in Rechnung gestellt.
Sollte das Trainingsangebot seitens der Inhaberin abgesagt werden müssen, erhalten die Teilnehmenden frühestmöglich und bis spätestens 60 Minuten vor Kursbeginn eine Nachricht an die bei Anmeldung hinterlegte Mailadresse. Im Präventionskurs wird die ausgefallene Stunde am Ende der eigentlichen Laufzeit nachgeholt.
2.4. Kein Anbieten von gewerblichen
Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.5. Hausordnung
Die Inhaberin ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio und das gesamte Trainingsangebot aufzustellen.
2.6. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
3. PFLICHTEN DER TEILNEHMENDEN
3.1. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Kontaktdaten
3.1.1. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, der Inhaberin bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit den Teilnehmenden erfolgen kann. Die Teilnehmenden erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen der Inhaberin (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.1.2. Die Teilnehmenden haben jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, der Inhaberin unverzüglich mitzuteilen.
3.2. Unübertragbarkeit der Teilnahme am Trainingsangebot
Die Teilnahme am Trainingsangebot und der damit verbundene Vertragsabschluss bei der Inhaberin ist persönlich und kann nicht übertragen werden.
4. BEITRÄGE
4.1. Allgemeines
Es gilt die jeweils bei der Unterzeichnung gültige Preisliste, einzusehen online oder im Studio.
4.2. Fälligkeit der Beiträge
4.2.1. Ist im Vertrag auf dem Anmeldeformular ein einmaliger Beitrag vereinbart (Einmalzahlung), wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages bzw. mit Rechnungserhalt sofort fällig. Diese Einmalzahlung muss spätestens vor erstmaliger Teilnahme am Trainingsangebot bei der Inhaberin eingegangen sein.
4.2.2. Sind im Vertrag auf dem Anmeldeformular monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
4.2.3. Sind im Vertrag auf dem Anmeldeformular monatliche Beiträge vereinbart, wird der Beitrag für einen ersten anteiligen Kalendermonat am Tag des Zustandekommens des Vertrages bzw. mit Rechnungserhalt fällig. Der Beitrag für einen letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem monatlichen Beitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2.4 Bei Vertragsabschluss eines monatlichen Open-Gym Angebotes ist der Beitrag für einen ersten ggf. anteiligen Kalendermonat zusammen mit den Kosten für einen Check-In am Tag des Zustandekommens des Vertrages bzw. mit Rechnungserhalt fällig.
4.3. Zahlung der Beiträge
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Beiträge auf dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Wege zu begleichen. Je nach Trainingsangebot und gemäß Vertrag erfolgt dies entweder per Überweisung an das auf der Rechnung angegebene Konto, im Studio per Karten- oder Barzahlung.
Die Inhaberin ist berechtigt, die Art der Beitragszahlung anzupassen.
4.4 Zahlungsverzug
4.4.1. Befinden sich die Teilnehmenden in Zahlungsverzug, behält sich die Inhaberin das Recht vor, dieser Person Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten von den Teilnehmenden schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
4.4.2. Sind vertraglich monatliche Beiträge vereinbart und befinden sich Teilnehmende mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Inhaberin berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die Inhaberin berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Inhaberin behält sich zudem das Recht vor, den Teilnehmenden den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich die Teilnehmenden mit der Zahlung von Beiträgen in Zahlungsverzug befinden.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / GÜLTIGKEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
5.1.1 Verträge mit Mindestvertragslaufzeit
Der Vertrag hat zunächst die auf Anmeldeformular angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestlaufzeit). Soweit dort nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht von den Teilnehmenden oder von der Inhaberin fristgerecht einen Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Anmeldeformular angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
5.1.2. Gültigkeit 10er-Karten / Einmalige Kursgebühr
Gemäß Anmeldeformular sind 10er-Karten innerhalb von 6 Monaten nach Kaufdatum einzulösen. Nutzen Teilnehmende nicht alle 10 Trainingseinheiten innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes, verfallen die übrigen.
Im Falle einer Verletzung oder Krankheit (Attest über Sportuntauglichkeit) ist eine Verlängerung der Gültigkeit möglich. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Inhaberin. Letzteres gilt ebenso für die Kursgebühr des Präventionskurses (§ 20a SGB V).
5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Sind vertraglich monatliche Beiträge vereinbart können die Teilnehmenden den Vertrag für einen Monat pro Kalenderjahr stilllegen. Eine Stilllegung ist erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der Inhaberin frühestmöglich jedoch mindestens 1 Woche vor dem Beginn der Stilllegung durch die Teilnehmenden gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann das Trainingsangebot und die damit verbundenen vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Die Möglichkeit der Kündigung nach Mindestvertragslaufzeit gem. Ziffer 5.1.1. bleibt hiervon unberührt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist.
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch die Teilnehmenden ist in Textform gem. § 126b BGB (Kontaktformular, E-Mail, Brief) zu erklären bzw. anzuzeigen.
6. HAFTUNG
6.1. Die Inhaberin haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Teilnehmenden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden der Teilnehmenden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Inhaberin, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Inhaberin zählt insb., aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung der Räumlichkeiten für das jeweils gebuchte Trainingsangebot.
6.2. Den Teilnehmenden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Studio zu bringen. Von Seiten der Inhaberin werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
Die Inhaberin ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
7.2. Änderungen dieser AGB
Die Inhaberin ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Inhaberin wird über die Änderungen in Kenntnis setzen, den Teilnehmenden Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB) zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.